Rückverfolgbarkeit bis zum Acker
Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinien wird mehrfach kontrolliert: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen führt Bio Bühler selbst sowohl angemeldete als auch unangemeldete Kontrollen durch. Nicht nur die Herkunft des Fleisches, auch die Herkunft der Futtermittel ist durch Vertragsanbau abgesichert und so zu 100 Prozent rückverfolgbar. Futter muss laut Richtlinien von Bioland und Naturland überwiegend am eigenen Hof erzeugt werden. Futterzukäufe sind bei Bühler vertraglich geregelt. Um eine eindeutige Rückverfolgbarkeit zu gewähren, schreibt Bio Bühler den Vertragslandwirten vor, von welchem Futtermittelbetrieb sie dies zu beziehen haben.
Mit den Futtermittelbetrieben steht Bio Bühler ebenfalls in einem festen Vertragsverhältnis. Dies regelt genau, von welchen Zulieferbetrieben das Getreide stammen muss, aus dem die Futtermischungen hergestellt werden.
Sehen, wo’s herkommt: Auf www.bio-mit-gesicht.de kann man das Bio-Fleisch von Bühler bis zu seinem Ursprung zurückverfolgen.